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Hartz IV? Steuerfahndung? negative Schufa-Auskunft? Erbschaftssteuer? Internationale Einnahmen? Kein Problem! - Wir bieten Ihnen die Lösung.
Seit 1. April 2005 wurde das Bankgeheimnis in Deutschland aufgehoben. Alle Ämter können somit uneingeschränkt auf Ihr Konto Einsicht nehmen, z.b Steuerbehörden, Finanzamt , Arbeitsamt und sogar die Sozialbehörde.
Für unser Nachbarland Schweiz ist das Bankgeheimnis noch zu 100 % vorhanden, darum erfolgt auch keine Meldung an Deutsche Behörden. Ebenso erfolgt keine Abfrage bzw. Eintrag der Schufa!
Sicherheit, Rendite, Stabilität und Diskretion - dafür steht das Bankenwesen der Schweiz.
Girokonto in der Schweiz OHNE SCHUFA!
Die Bearbeitung erfolgt ohne Auskunft, Eintrag & Bonitätsprüfungen!


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Anzeige aufgegeben von Oliver Weihert
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aufgegeben am:    18.11.2007 Nachricht schreiben Drucken